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Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der
Betriebssicherheitsverordnung für Getränkeschankanlagen
Quelle: ASI
Arbeits-Sicherheits-Informationen 10.33.1/03
Inhalt:
Vorwort
Der Arbeitgeber hat eine umfassende Verantwortung für
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb.
Er ist verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu
treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei
der Arbeit beeinflussen" (§ 3 ArbSchG). Der Arbeitsgeber muss
die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb unter
Arbeitssicherheitsgesichtspunkten beurteilen. Entsprechend den
festgestellten Gefährdungsmöglichkeiten sind die
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch diese
Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5
ArbSchG). Die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese
Verpflichtung des Arbeitgebers. Sie bestimmt als
Beurteilungsmaßstab den "Stand der Technik". Der Arbeitgeber
wird deutlich verpflichtet, eine ganzheitliche Ermittlung und
Bewertung der Gefährdungsfaktoren durchzuführen.
Um dem Betreiber einer Getränkeschankanlage bei der Erstellung
einer solchen Gefährdungsbeurteilung eine Hilfestellung an die
Hand zu geben, wurde dieses Merkblatt entwickelt. |